Die Landesregierung deckelt die Mittel für die Schülerbeförderung im Tarifgebiet des Hamburger Verkehrsverbundes (HVV). Faktisch werden dadurch ab Beginn kommenden Jahres die Zuschüsse für elf Verkehrsbetriebe in den Landkreisen Harburg, Stade und Lüneburg um insgesamt drei Millionen Euro pro Jahr gekürzt. Das hat das Wirtschaftsministerium im Haushaltsausschuss des Landtages bestätigt.

Die Verkehrsunternehmen werden diese Einnahmeausfälle nicht durch Fahrpreiserhöhungen auffangen können, sagte dazu der SPD-Abgeordnete Manfred Nahrstedt. Schließlich sind die niedersächsischen Anbieter innerhalb des HVV in der Minderheit. Letztlich werden deshalb die Landkreise einspringen müssen und die Mittel, die das Land einspart, ersetzen, kritisierte Nahrstedt. Das Land greift den Landkreisen, Städten und Gemeinden also mal wieder in die Taschen. Zum Schaden unserer Region.

Die neuerliche Debatte über die Finanzierung der Schülerbeförderung wurde durch eine Bundesratsinitiative aus Niedersachsen ausgelöst. Bislang ist das Land durch ein Bundesgesetz dazu verpflichtet, den Verkehrsunternehmen die Hälfte der Kosten für die verbilligte Schülerbeförderung zu erstatten. Nach dem Willen der Landesregierung sollen die Bundesländer von dieser Vorschrift abweichen können, um ihre Ausgleichszahlungen abzusenken. Der Bundesrat hat einem entsprechenden Gesetzentwurf aus Niedersachsen bereits zugestimmt, die abschließende Entscheidung des Bundestages steht noch aus.

Dennoch schließt die Landesregierung schon jetzt Verträge mit Verkehrsunternehmen ab, mit denen die Zahlungen des Landes erheblich reduziert werden, und unterläuft damit geltendes Recht. Das Land verspricht den Verkehrsunternehmen im Gegenzug Planungssicherheit. Welche geringen Halbwertzeiten Versprechen der Landesregierung haben, konnten wir bei den Kürzungen im Sozialbereich der letzten Jahre sehen, so Nahrstedt. Für den SPD-Abgeordneten müssen die Mittel in der derzeitigen Höhe erhalten bleiben, da die Landkreise, Städte und Gemeinden bereits jetzt die jährlichen Mindereinnahmen durch die Kürzung des kommunalen Finanzausgleichs verkraften müssen.