Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes,
Entwicklung einer bedarfsorientierten und zukunftsfähigen Schulstruktur im Landkreis Lüneburg

Landkreis Lüneburg Herrn Landrat Manfred Nahrstedt Auf dem Michaeliskloster 4

21310 Lüneburg

Sehr geehrter Herr Landrat,

der Kreistag möge folgendes beschließen:

Das schulische Bildungsangebot in Trägerschaft des Landkreises soll bedarfsorientiert und zukunftsfähig gestaltet werden. Dies verlangt ein klares Konzept zur Schulentwicklung im Landkreis unter Berücksichtigung und Einbeziehung der Schulen in Trägerschaft der Stadt Lüneburg. Zur Unterstützung der Bemühungen des Landkreises um eine sinnvolle Schulentwicklungsplanung soll eine Untersuchung der Schulstruktur durch ein externes Büro durchgeführt werden. Dieses Sachverständigengutachten soll auf der Basis einer Evaluation der aktuellen Schul- und Bildungssituation und unter der Berücksichtigung des demographischen Wandels,

- den kurz-, mittel- und langfristigen Bedarf an weiterführenden Schulen im Landkreis, unter Einbeziehung der städtischen Schulentwicklung ermitteln, - Vorschläge dazu machen, wie der Bedarf gedeckt werden kann und insbesondere für die Bestandssicherung der weiterführenden Schulen im ländlichen Bereich gesorgt werden kann, - Folgenabschätzungen für die Vorschlagsvarianten vornehmen (u.a. Qualität der Bildung, Bau,- Unterhaltungskosten, Nachnutzungen, Kosten der Schülerbeförderung ), - sich zur Notwendigkeit von Schulbezirken äußern und insbesondere die Notwendigkeit des Schulbezirkes für das Gymnasium Bleckede über den 01.08.08. hinaus prüfen, - und die Entwicklung der Berufsbildenden Schulen mit der Fragestellung von Vor- und Nachteilen einer Konzentration der Standorte untersuchen.

Für die Auftragserteilung bitten wir folgendes durch die Verwaltung vorzubereiten und im Schulausschuss vorzustellen:

- Vorbereitung eines Themenkataloges der zu begutachtenden Aspekte,

- Absprache mit der Stadt Lüneburg zur Einbeziehung der städtischen Schulentwicklung und Beschaffung der notwendigen Unterlagen hierfür, - Benennung der in Frage kommenden Gutachter, Vorbereitung des Vergabeverfahrens, sowie die Ermittlung des voraussichtlichen Zeit- und Kostenaufwandes für die Fertigstellung des Gutachtens.

Die Verwaltung berichtet regelmäßig über den Fortgang des Verfahrens im Fachausschuss.

Weitere Begründung erfolgt mündlich.

Mit freundlichen Grüßen

Jens Kaidas F.-J. Kamp Gruppensprecher stellvertr. Gruppensprecher

Gruppe CDU-Unabhängige/SPD im Kreistag des Landkreises Lüneburg Lüneburg, den 03.01.2007