Mit dem Thema Patientenverfügung haben sich sehr intensiv der Unterbezirksvorstand und die Vorsitzenden der Ortsvereine beschäftigt. Karin Aulike, Theologin und Mitglied der Landessynode folgte der Einladung der Vorsitzenden Hedi Wegener und erläuterte die Sichtweise der EKD zur Patientenverfügung.

Anlass war nicht nur die Diskussion in der Bevölkerung, bei den Ärzten und Rechtsbeiständen, sondern auch die offene Debatte ohne Gesetzentwurf im Deutschen Bundestag.



Hedi Wegener: Die zentrale Frage ist für viele Menschen: Wie kann ich sicherstellen, dass meine bei klarem Bewusstsein getroffenen Entscheidungen für die ärztliche Behandlungen und späteren Eingriffen bindend sind, wenn ich nicht mehr einwilligungsfähig bin?

Wegener weiter: Das Recht zur Selbstbestimmung über den eigenen Körper gehört zum Kernbereich der durch die Verfassung geschützten Würde und Freiheit des Menschen. Das bedeutet auch, Entscheidungen für eine Zeit zu treffen, in der man nicht mehr entscheidungsfähig ist.

Karin Aulike schilderte sehr ausführlich und anschaulich. Die Ev. Kirche in Deutschland (EKD) hat eine Patientenverfügung ins Netz gestellt. In dieser Verfügung kann jeder regeln, dass z.B. keine lebensverlängernden Maßnahmen vorgenommen werden sollen. Andere Länder seien aber viel weiter in der Betreuung von Palliativpatienten, so die Theologin. Sie wünscht sich eine ärztliche Begleitung in der letzten Phase des Lebens, die auf Schmerzlinderung gerichtet ist, damit der Mensch in Würde und Frieden sterben kann. Denn das Sterben ist auch ein Teil des Lebens. Aktive Sterbehilfe wird allerdings von der EKD abgelehnt, so Karin Aulike.