Die Gruppe CDU-Unabhängige/SPD fordert die Förderung der integrativen Beschulung im Landkreis Lüneburg, sowie die Einführung des flächendeckenden regionalen Integrationskonzeptes zwischen Förderschulen und Grundschulen im Landkreis Lüneburg. Dafür stellt sie zur nächsten Kreistagsitzung am 31. Mai 2010 folgenden Antrag:

Sehr geehrter Herr Landrat Nahrstedt,

zur o.a. Sitzung stellen wir folgenden Antrag:

Wir beantragen, dass der Landkreis Lüneburg als Schulträger der Förderschulen Schwerpunkt Lernen bei der Landesschulbehörde Lüneburg die Einführung des flächendeckenden regionalen Integrationskonzeptes zum 01.08.2011 beantragt. Gleichzeitig bitten wir, die Verwaltung die Schulträger der Grundschulen unter Einbeziehung der Landesschulbehörde über die Chancen und Möglichkeiten dieses Konzeptes zu informieren. Zur Schulausschusssitzung sollte Frau RSD`n M. Schult von der Landesschulbehörde eingeladen werden.

Begründung:
Am 03.05.2008 ist die UN-Behindertenkonvention als Vertragswerk international in Kraft getreten. Als eine wichtige Forderung wird die volle und effektive Partizipation und Inklusion von Behinderten in der Gesellschaft beschrieben. Dies erstreckt sich auf alle Lebensbereiche, insbesondere auf den Bereich Schule. Die Integration und Inklusion von Kindern mit Handicaps gilt es in der Bildungsregion Lüneburg zu optimieren. Dafür ist ein flächendeckendes „Regionales Integrationskonzept“ (RIK) aufzubauen.

Von den 37 Grundschulen im Landkreis Lüneburg arbeiten bereits 15 Grundschulen mit ihren jeweiligen Partnerförderschulen (Johannes-Rabeler-Schule, FöS An der Scharperdrift und Kurt-Löwenstein-Schule) im Rahmen des Regionalen Integrationskonzeptes zusammen. Im Rahmen des RIK werden Schülerinnen und Schüler mit dem Förderbedarf Lernen, Verhalten und Sprache integrativ an ihrer zuständigen Grundschule beschult. Die Grundschule wird hierbei durch zwei Stunden Förderschullehrerstunden pro Klasse durch die zugeordnete Förderschule unterstützt. Wie im Schulausschuss am 16.09.09 dargestellt und durch die vorgestellten Beispiele aus dem Landkreis Uelzen und Lüchow-Dannenberg belegt, ist dieses Konzept von großem Vorteil für behinderte und nichtbehinderte Kinder.(siehe auch Vorlage 2009/184)

Zu vermuten ist, dass Eltern durch die Ratifizierung der UN-Konvention einen rechtlichen Anspruch auf gemeinsame Beschulung von behinderten und nichtbehinderten Kindern haben. Von daher ist auch eine Veränderung der Erlasse und Verordnungen zur sonderpädagogischen Förderung durch das Kultusministerium im Sinne von mehr Inklusion zu erwarten.

Somit ist eine Konzeptentwicklung der Schulen unter Berücksichtigung der Inklusion zwingend geboten. Eine frühzeitige Beantragung des RIK durch den Schulträger kann hier eine zielgerichtete und frühzeitige Diskussion und Konzepterstellung in den Schulen anstoßen.