Wer abschreibt, fliegt raus. Auch die Kanzlerin? Auf dem Deutschen Verbrauchertag erklärt sie ganz unverblümt, sich bei dem Wahlprogramm der SPD zu bedienen. Jetzt will nämlich auch sie die Mietpreisbremse in ihr Wahlprogramm schreiben. Wenn schon abschreiben, warum dann nicht gleich in das neue Mietrecht?

Die Experten sind sich in ihrem Urteil einig. Verbesserungen gibt es in erster Linie für die Vermieter. In einer öffentlichen Veranstaltung der SPD auf Einladung der Bundestagskandidatin Hiltrud Lotze beurteilten Randolpf Fries (Deutscher Mieterbund) und Ingo Egloff (SPD-Bundestagsfraktion) das neue Mietrecht ähnlich kritisch.

Noch einmal zusammengefasst die wichtigsten Änderungen und die Kritik daran....

Mieter müssen Belästigungen durch Lärm, Schmutz oder andere Einschränkungen bei einergetischen Sanierungen hinnehmen und dürfen die Miete in den ersten drei Monaten nicht kürzen.

Man befürchtet, dass übliche Reparaturen am Mietobjekt als „energetische Sanierung“ verkauft werden, allein um eine Mietminderung zu verhindern.

Die Kosten für energetische Sanierung trägt allein der Mieter mit 11 Prozent der Sanierungskosten pro Jahr – auch dann, wenn daraus keine Heizkostenersparnis folgt.

Selbst bei bester energetische Sanierung reduzieren sich die Heizkosten für den Mieter i.d.R. nur um max. 38 Prozent. Sanierungskosten sollten aber davon abhängig sein, wie viel Heizkosten durch die Modernisierung gespart werden.
Bei 11 Prozent Kostenübernahme der Mieter hat der Vermieter nach ca. 9 Jahren seine Investition wieder rein geholt. Der Mieter zahlt jedoch weiterhin jährlich 11 Prozent der Sanierungskosten. Warum werden dem Mieter per Gesetz nach den 9 Jahren die 11 Prozent Umlage bei späteren turnusmäßigen Mieterhöhungen nicht angerechnet?

Kommt es bei Mietzahlungen zu Versäumnissen, kann der Vermieter sehr viel schneller als bisher eine Räumungsklage erwirken.

Von der Bundesregierung wurde dieser Teil der Gesetzesänderung damit begründet, dass Vermieter vor sogenannten Mietnomaden geschützt werden sollten. Die tatsächlichen Zahlen rechtfertigen aber auf gar keinen Fall einen derartig schweren Eingriff in den Mieterschutz. Die Rede ist von ca. 1000 Mietnomaden im Jahr gegenüber 24 Millionen Mietverhältnissen.
Erreicht worden ist: Mieter können sehr viel schneller rausgeschmissen werden, wenn sie z.B. die Miete wegen ausbleibender Reparaturen mindern. Oder wenn sie wegen Krankheit, Arbeitslosigkeit u.ä. für ein paar Monate um Aufschub der Mietzahlungen bitten.

Mietpreise dürfen innerhalb von drei Jahren immer noch um 15 Prozent steigen (vorher: 20 Prozent). Die Einschränkung gilt aber nur in „angespannten Märkten“. Und die müssen zuerst vom jeweiligen Land definiert werden.

In Deutschland geben Mieter bereits jetzt ca. 35 Prozent ihres Einkommens für Miete aus. In Haushalten mit 1500 € und weniger sind es sogar 44 Prozent. Gefordert wird: mehr sozialer Wohnungsbau und eine deutliche Deckelung der Mieten – nicht nur für Bestandsmieten. Die SPD will bei Wiedervermietung nur eine 10-prozentige Erhöhung über der ortsüblichen Vergleichsmiete erlauben.
Mieter mit Transferleistungen müssen meist ihre Wohnung verlassen, wenn die Miete – wenn auch nur geringfügig – über einer festgelegten Grenze liegt. Es wird empfohlen, Widerspruch einzulegen, denn es muss auf jeden Fall der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit angewandt werden.

Ein Hinweis zum Schluss: Die Experten empfehlen, die Nebenkosten-Abrechnungen immer äußerst penibel zu prüfen. Denn jede zweite Abrechnung ist falsch.