Für eine gute Lebens- und Wohnqualität sind bezahlbare Wohnungen eine wichtige Grundlage. Doch wohnen wird immer teurer. Deswegen ist das Wohngeld als vorgelagertes Sicherungssystem von sozialpolitischer Bedeutung. Im Sommer hatte die große Koalition das Wohngeld erhöht. Zum Januar 2016 tritt die Erhöhung in Kraft. Dazu erklärt die SPD-Bundestagsabgeordnete Hiltrud Lotze:

„Ich bin sehr zufrieden mit der Verbesserung des Wohngeldgesetzes. Bürgerinnen und Bürger hier zu entlasten war ein Kernanliegen der SPD-Bundestagsfraktion. Zum 01.01.2016 tritt die Erhöhung nun in Kraft. 500-600 Lüneburgerinnen und Lüneburger werden davon profitieren, zusätzlich zu den 600 Berechtigten, die bereits jetzt Wohngeld beziehen“.

Bis 31.12.2015 gilt für das Wohngeld eine Einkommensgrenze von 820,00 € und eine maximal zu berücksichtigende Miete mit Betriebskosten ohne Heizung von 358,00 € monatlich. Wer mehr zu berücksichtigendes Einkommen hat oder weniger Miete zahlen muss, erhält kein Wohngeld.

Ab 01.01.2016 liegt aufgrund der Erhöhung des Wohngelds und der Tatsache, dass die Hansestadt Lüneburg jetzt die Mietstufe V erhält, die Einkommensgrenze bei 987,00 € und einer max. zu berücksichtigenden Miete mit Betriebskosten ohne Heizung in Höhe von 482,00 €. Bei einem 2- Personenhaushalt liegt die Einkommensgrenze bei 1.351,00 € und einer max. zu berücksichtigenden Miete mit Betriebskosten ohne Heizung in Höhe von 584,00 €

Ehemalige Wohngeldempfänger, die in den letzten Jahren aus dem Wohngeld herausgefallen sind, haben ab 01.01.2016 möglicherweise wieder einen Anspruch. Dies kommt insbesondere Rentnern zugute, die in den letzten zwei bis drei Jahre wegen der Rentenerhöhung ihren Anspruch auf Wohngeld verloren haben.