m Niedersächsischen Koalitionsvertrag steht, dass in Gemeinde-, Samtgemeinde- und Stadträten die Mindestanzahl der Ratsmitglieder zur Bildung einer Fraktion oder Gruppe von zwei auf drei erhöht werden soll. Die Arbeitsgemeinschaft 60 plus ist der Auffassung, dass dies nicht für alle Räte gleichermaßen gelten soll.

Solange das Konstrukt der Samtgemeinde besteht gibt es auch kleine Gemeinderäte. Für die sollte es bei der Mindestgröße von zwei Ratsmitgliedern bleiben. Die Bildung einer Fraktion oder einer Gruppe ist Voraussetzung für das Stimmrecht in den Fachausschüssen. Für kleinere Parteien oder Wählervereinigungen würden Gestaltungsrechte in Frage gestellt werden. Die Schwächung des Ehrenamtes wäre eine Folge, befürchten die SPD-Senioren. Ein entsprechender Antrag wurde einstimmig bei zwei Stimmenthaltungen am 14.2.2018 beschlossen. Er wird an den Unterbezirksvorstand Lüneburg, den Ministerpräsidenten Stefan Weil und die SP’D-Fraktionsvorsitzende im niedersächsischen Landtag geschickt.